Allgemeine Geschäftsbedingungen
International Systems & Consulting GmbH (ISC)
Zum Kraehenschnabel 1
Postfach 1122
97837 Erlenbach

Telefon +49 9391 3315
Fax +49 9391 916 155
info@iscweb.de

Geschäftsführerin: Angelika Winkler

HR Amtsgericht Würzburg
Registernummer: HRB 10543

Teil A gilt gegenüber Verbrauchern
Teil B gilt gegenüber Kaufleuten, Unternehmern und öffentlichen Einrichtungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Teil A
gegenüber Verbrauchern i.S.d. §13 BGB

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenseitigen Ansprüche aus Vertragsverhältnissen zwischen Verbrauchern im Sinne des §13 BGB (natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann) und der Firma ISC GmbH.

1. Widerrufsbelehrung
siehe Seite INFOS – WIDERRUFSBELEHRUNG

2. Zustandekommen des Vertrags
Bei über Internethandelsplattformen wie z.B. eBay zustande kommenden Verträgen richtet sich das Zustandekommen des Vertrages nach den Bedingungen der jeweiligen Plattform. In allen anderen Fällen kommt der Vertrag erst mit der Zusendung der bestellten Ware an Sie durch uns zustande. Mit Ihrer Bestellung geben Sie ein verbindliches Angebot an uns ab, den Vertrag mit Ihnen zu schließen. Die Bestellung nehmen Sie vor, wenn Sie sämtliche Angaben während des Bestellprozesses eingeben und schließlich in Schritt 4 unter „Überprüfen Sie Ihre Bestellung!“ das Bestellformular durch Betätigen des Buttons „Abschicken der Bestellung“ an uns versenden. Durch das Versenden der Ware an Sie nehmen wir das Angebot (Ihre Bestellung) auf Vertragsabschluss an. Der Vertrag kommt immer zustande mit:
ISC GmbH….Anschrift und Kontaktdaten siehe ganz oben auf dieser Seite

3. Speicherung des Vertragstextes
Wir speichern Ihre Bestellung und die Ihrerseits eingegebenen Bestelldaten. Sollten Sie einen Ausdruck Ihrer Bestellung wünschen, haben Sie die Möglichkeit, eine Bestellbestätigung auszudrucken. Nach Durchlaufen des Bestellvorgangs mit dem abschließenden Schritt 4 und der Betätigung des Buttons „Absenden“ erhalten Sie auf Ihrem Bildschirm den Hinweis „Vielen Dank für Ihre Bestellung“. Hier haben Sie die Möglichkeit, die Bestellung mit allen eingegebenen Daten auszudrucken. Wenn Sie uns Ihre eMail-Adresse angegeben haben, erhalten Sie die Bestellbestätigung außerdem mit allen eingegebenen Daten per eMail.

4. Kundendienst
Fragen zur Bestellung oder bei Reklamationen richten Sie bitte an unseren Service:
per eMail: service@iscweb.de
telefonisch: +49 9391 906 5059
per Fax: +49 9391 916 155

5. Liefervorbehalt
Unsere Lieferung steht unter dem Vorbehalt, dass der Vorrat reicht.
Dies gilt nicht bei über Internethandelsplattformen wie z.B. eBay zustande kommenden Verträgen.

6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der ISC GmbH.

7. Zahlung, Fälligkeit, Zahlungsverzug
Bei Zahlung auf Rechnung verpflichten Sie sich, den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware zu begleichen. Im Falle des Zahlungsverzugs behalten wir uns die Geltendmachung von Mahnkosten vor.

8. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

9. Rücksendekosten bei Ausübung des Widerrufsrechtes
Für den Fall der Ausübung des für Verbraucher geltenden gesetzlichen Widerrufsrechtes bei Fernabsatzverträgen wird vereinbart, dass der Kunde die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen hat, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Kunde die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. In allen anderen Fällen trägt der Anbieter die Kosten der Rücksendung.

10. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der UN Kaufrechtskonvention.
Gerichtsstand ist Erlenbach

12. November 2011

Allgemeine Geschäftsbedingungen Teil B gegenüber
Kaufleuten, Unternehmern und öffentlichen Einrichtungen

1. Allgemeines – Geltungsbereich
1.1. Die nachfolgenden Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des §14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (im folgenden Kunde genannt).
1.2. Verträge über Lieferungen kommen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen zustande. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
1.3. Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
1.4. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden ohne dass darauf erneut hingewiesen werden muss.

2. Angebot und Bestellung
Unsere elektronischen, schriftlichen oder mündlichen Angebote stellen kein Angebot im Rechtssinne dar, sondern verstehen sich nur als Aufforderung an den Kunden zur Abgabe einer Bestellung. Der Kunde ist an seine Bestellung 4 Wochen ab Zugang bei uns gebunden. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande. Unsere Angebote und Auftragsbestätigungen erfolgen stets unter dem Vorbehalt einer positiven Bonitätsprüfung des Kunden und vorbehaltlich rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung.

3. Beschaffenheit, Lieferzeiten und Lieferungen, Lieferverzug
3.1. Für den Umfang und den Zeitpunkt der Lieferung und für die vereinbarte Beschaffenheit sind ausschließlich unsere schriftlichen Angaben maßgeblich. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
3.2. Sofern sich aus unseren schriftlichen Angaben nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab Lager Erlenbach vereinbart. Die Kosten und die Gefahr des Transports sowie die Verlade- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch für Rücksendungen, siehe Ziff. 9. Die Transportrisiken bleiben auch dann immer beim Kunden, wenn die Versandkosten ausnahmsweise von uns übernommen werden. Für die Einhaltung etwaiger Ausschlussfristen zum Beispiel nach den allgemeinen deutschen Speditionsbedingungen (ADSp) ist der Kunde verantwortlich.
3.3. Transport- und sonstige Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden nicht zurückgenommen. Die Kosten für die Entsorgung der Verpackung sind vom Kunden zu tragen.
3.4. Die von uns angegebenen Lieferzeiten gelten als nur annähernd vereinbart. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Eine von uns angegebene Lieferzeit beginnt mit dem Ausstellungstag der entsprechenden Bestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben und Eingang einer vereinbarten Anzahlung bzw. Vorauszahlung. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn die Ware bis zum Ende der Lieferzeit das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist.
3.5. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Sphäre liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir dem Kunden baldmöglichst mitteilen.
3.6. Wir sind zu zumutbaren Teillieferungen und Fakturierung solcher Teillieferungen berechtigt.
3.7. Im Falle des Lieferverzugs aufgrund einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bis zu 5 % des vom Verzug betroffenen Fakturawerts, in jedem Fall jedoch beschränkt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
3.8. Soweit der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruht, haften wir nach den gesetzlichen Regelungen, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, soweit keine von uns zu vertretende vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt.
3.9. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft ist oder das Interesse des Kunden an der weiteren Vertragserfüllung als Folge des von uns zu vertretenden Lieferverzugs weggefallen ist.

4. Prüfung der Ware
Der Kunde hat die Ware unverzüglich auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und der Bestellung und auf Mängel zu untersuchen und erkennbare Abweichungen und Mängel unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Soweit eine Beanstandung nicht innerhalb von 4 Werktagen ab Eingang beim Kunden erfolgt, gilt die Lieferung als vertragsgemäß, es sei denn, die Abweichung war trotz sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbar. Bei der Anlieferung erkennbare Transportschäden oder Fehlmengen sind darüber hinaus auf der Empfangsbescheinigung des Spediteurs gemäß § 438 HGB zu vermerken.

5. Preise und Zahlung
5.1. Es gilt der in unserer Auftragsbetätigung genannte Preis, ansonsten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, der am Tag der Annahme der Bestellung in unserer Preisliste genannte Preis
5.2. Unsere Preise verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben netto, „ab Werk“ zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, Kosten für Transport und Verpackung.
5.3. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, Materialpreissteigerungen oder Wechselkursschwankungen eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
5.4. Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. Überschreitet der Kunde die eingeräumten Zahlungsfristen, so sind wir – unbeschadet weitergehender Rechte – berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. BGB zu fordern. Alle offenen Forderungen werden im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden sofort zur Zahlung fällig.
5.5. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Kunden ist nur statthaft, wenn es sich um rechtskräftig festgestellte oder unsererseits nicht bestrittene Gegenansprüche handelt.
5.6. Innergemeinschaftliche Lieferungen erfolgen grundsätzlich erst ab einen Nettorechnungsbetrag von 100 EUR steuerfrei. Für Ausnahmen hiervon wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 19% vom Nettorechnungsbetrag erhoben.

6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Kunden vor.
6.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Liefergegenstände pfleglich zu behandeln; insbesondere besteht die Verpflichtung, diese auf Kosten des Kunden gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zu versichern.
6.3. Der Kunde ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist dem Kunden jedoch nicht gestattet. Forderungen aus dem Weiterverkauf der Waren werden bereits jetzt in Höhe des Faktura-Endbetrages an uns abgetreten.
Zur Einziehung der Forderungen bleibt der Kunde weiter ermächtigt, ohne dass hiervon unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, berührt wird. Wir werden jedoch die abgetretenen Forderungen so lange nicht einziehen, so lange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und kein Antrag auf Eröffnung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung beim Kunden vorliegt. Die Abtretung nehmen wir hiermit an. Der Kunde ist verpflichtet, uns sämtliche Auskünfte und Informationen zu verschaffen, die zur Einziehung der abgetretenen Forderungen notwendig sind.
6.4. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren, steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Fakturenwertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu.
Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Dieses wird unentgeltlich für uns verwahrt. Die oben vereinbarte Vorausabtretung gilt in den vorgenannten Fällen nur in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit anderen Waren weiter veräußert wird. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder die im voraus abgetretenen Forderungen hat der Kunde uns unverzüglich unter Angabe der für eine Intervention notwendigen Informationen zu benachrichtigen. Hieraus entstehende Kosten, die nicht von den Dritten beigetrieben werden können, gehen zu Lasten des Kunden.
6.5. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach Wahl und auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert dieser Sicherheiten die zu sichernden Forderungen mehr als 20% übersteigt.

7. Mängelhaftung
7.1. Die Geltendmachung von Mängelrechten des Kunden setzt voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
7.2. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde bei Bestehen einer Herstellergarantie verpflichtet, vor unserer Inanspruchnahme die Durchsetzung der Ansprüche aus der Herstellergarantie gegenüber dem Hersteller ernsthaft außergerichtlich zu versuchen. Wir werden den Kunden hierbei unterstützen. Im Übrigen bleiben die Gewährleistungsansprüche des Kunden unberührt.
7.3. Wenn und soweit der Kunde hiernach nicht befriedigt ist, sind wir nach unserer Wahl zunächst zur Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Ausgetauschte Waren oder Teile hiervon sind unser Eigentum und an uns herauszugeben. Sind wir zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, oder ist diese dem Kunden nicht zumutbar, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Eventuelle Schadensersatzansprüche sind in Ziff. 8 geregelt.
7.4. Im Falle des Rücktritts hat sich der Kunde die bis zum Rücktritt gezogenen Gebrauchsvorteile anrechnen zu lassen. Der Gebrauchsvorteil für die Zeit bis zum Rücktritt wird anteilig auf der Grundlage des Kaufpreises und der üblichen Gesamtnutzungsdauer der Ware errechnet, es sei denn die Nutzung war aufgrund des Mangels nur eingeschränkt oder gar nicht möglich. Der Nachweis eines geringeren oder höheren Gebrauchsvorteils bleibt beiden Parteien unbenommen. Ein unerheblicher Mangel berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
7.5. Wenn der Kunde wegen unserer nicht ordnungsgemäßen Leistung vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen kann oder solches behauptet, wird der Kunde auf unser Verlangen innerhalb angemessen gesetzter Frist schriftlich erklären, ob er diese Rechte geltend macht oder weiterhin die Leistungserbringung wünscht.
7.6. Ergibt die Überprüfung einer Mangelanzeige, dass ein Sachmangel nicht vorliegt, sind wir berechtigt, dem Kunden eine Aufwands-/ Bearbeitungspauschale in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt es in diesem Fall unbenommen, uns einen niedrigeren Aufwand als den in Rechnung gestellten, nachzuweisen.
7.7. Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten, gerechnet ab Gefahrübergang. In der Bearbeitung einer Mangelanzeige des Kunden durch uns ist kein Anerkenntnis des Mangels zu sehen. Die Bearbeitung einer Mangelanzeige führt nur zur Hemmung der Verjährung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Ein Neubeginn der Verjährung tritt dadurch nicht ein. Dies gilt auch wenn wir auf Mangelanzeige des Kunden eine Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vornehmen. Eine Nachbesserung kann ausschließlich auf die Verjährung des die Nachbesserung auslösenden Mangels und evtl. im Wege der Nachbesserung neu entstandene Mängel Einfluss haben.
Soweit die Ware Gegenstand eines Verbrauchsgüterkaufs ist, bleiben die Rechte des Kunden gem. §§ 478, 479 BGB unberührt, vorausgesetzt der Kunde hat die ihm gem. § 377 HGB obliegenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten erfüllt.

8. Gesamthaftung
8.1. Soweit nachfolgend nichts anderes genannt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
8.2. Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder eines unserer Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter beruht oder wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt haben. Sie gilt auch nicht wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben oder eine Garantie hinsichtlich der Beschaffenheit der Ware übernommen haben und diese Garantie gerade bezweckt hat, den Kunden gegen die geltend gemachten Schäden abzusichern.
8.3. Die Ansprüche verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Dies gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche wegen arglistigem Verschweigen eines Mangels aus unerlaubter Handlung oder Haftungsansprüche wegen Vorsatzes geltend gemacht werden.
8.4. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als vorstehend vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Ansprüche gem. §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz oder für Ansprüche aus Delikt oder bei von uns zu vertretender Unmöglichkeit.

9. Rücksendungen
Rücksendungen werden nur vorbehaltlich unserer Prüfung angenommen. Rücksendungen haben an die ISC GmbH, Zum Kraehenschnabel 1, 97837 Erlenbach frei Haus zu erfolgen.
Rücksendungen können, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, nur dann von uns bearbeitet werden, wenn der Rücksendung ein Rücksendungsbegleitschein beiliegt, auf dem die RMA- und die Kundennummer angegeben sind. Diesen Rücksendungsbegleitschein und die RMA-Nummer erhält der Kunde auf schriftliche oder telefonische Anforderung in Erlenbach unter Telefon 09391 9070 4000 oder per email an info@iscweb.de. Die Bekanntgabe der RMA-Nummer bedeutet auf keinen Fall eine Anerkennung eines Mangels oder der sonstigen Beanstandung des Kunden. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung, auch die des zufälligen Untergangs, auf Gefahr des Kunden. Bei Rücksendungen die der Kunde zu vertreten hat, insbesondere, aber nicht ausschließlich, im Falle von Annahmeverweigerungen, werden wir eine Wiedereinlagerungspauschale berechnen.

10. Abtretung
Die Abtretung jeglicher Ansprüche des Kunden gegen uns aus der Geschäftsbeziehung bedarf zu deren Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung, die wir bei berechtigtem Interesse des Kunden nicht unbillig verweigern werden.

11. Export
Von uns gelieferte Produkte sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Produkten kann für den Kunden genehmigungspflichtig sein und unterliegt den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, bei aus den USA importierten Produkten den ExportKontrollbestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika. Der Kunde muss sich über diese Vorschriften selbständig nach den deutschen Bestimmungen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), 65760 Eschborn/Taunus nach den US-Bestimmungen beim Bureau of Industry and Security (BIS), U.S. Department of Commerce, Washington DC 20320 erkundigen. Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Produkte angibt, obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung, die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert. Jede Weiterlieferung von Produkten durch Kunden an Dritte, mit oder ohne Kenntnis von uns, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen uns gegenüber.

12. Verschiedenes
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf Schriftformerfordernis.
Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen und der übrigen Bestimmungen.

13. Gerichtsstand und Erfüllungsort, Vertragssprache, Anwendbares Recht
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Erlenbach. Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Erlenbach, wir sind jedoch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der UN Kaufrechtskonvention.

31. März 2010